Vom Revisor zur beschuldigten Person - Risiken und richtige Verhaltensweise in einem Strafverfahren

Donnerstag 21. Mai 2026 Webinar

Halbtagesseminar von 08:30 bis 12:00 - in deutscher Sprache

Inhalt des Seminars: 
Ein Revisor kann in einem Strafverfahren gegen seinen Klienten als Auskunftsperson einvernommen werden - doch wann droht der Wechsel zur beschuldigten Person? Welche Aussagen können problematisch sein? Wie kann sich ein Revisor in einer Befragung korrekt verhalten, um keine strafrechtlichen Risiken einzugehen? Dieses Webinar beleuchtet die rechtlichen Rahmenbedingungen, praktische Beispiele und präventive Schutzmassnahmen. 

Themen:
- Rechte und Pflichten eines Revisors als Auskunftsperson in einem Strafverfahren.
- Wie kann es zu einem Rollenwechsel von der Auskunftsperson zur beschuldigten Person kommen?
- Typische Vorwürfe gegen Revisoren: Mitwisserschaft, unterlassene Meldung, Beihilfe zur Straftat.
- Berufsgeheimnis vs. Aussagepflicht - wo sind die Grenzen?
- Handlungsempfehlungen für die Vorbereitung auf eine Einvernahme.
- Zusammenarbeit mit Strafverteidigern: Wann sollte ein Revisor rechtliche Unterstützung suchen?
- Praxisfälle: Wie Revisoren ungewollt in Strafverfahren verwickelt wurden.

Zielsetzung: Ziel des Webinars ist es, die Teilnehmer über die Risiken einer Einvernahme als Auskunftsperson aufzuklären und sie für mögliche strafrechtliche Konsequenzen zu sensibilisieren. Es werden praxisnahe Strategien vermittelt, um sich bestmöglich auf eine Befragung vorzubereiten und rechtliche Fallstricke zu vermeiden.

Zielpublikum: Das Webinar richtet sich an Revisionsstellen, Wirtschaftsprüfer, Treuhänder und juristische Berater in Treuhandgesellschaften.
Seminargebühren: CHF 350.- (exkl. MWST)
Anrechenbarkeit: Die vom Schweizerischen Forum für Revisoren und Treuhänder angebotenen Seminare sind für Ihre Weiterbildungsverpflichtung anrechenbar (Halbtagesseminare: TREUHAND|SUISSE ½ Tag / EXPERTsuisse 4h)

Referent: RA lic. iur. Federico Domenghini, Mitglied des Institutes für die Eingeschränkte Revision der TREUHAND|SUISSE, Inhaber der Domenghini & Partners AG, Luzern

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Abmeldung und Kostenfolgen:
Grundsätzlich sind Ersatzmeldungen erwünscht. Ansonsten wird bei Abmeldung folgende Gebühr erhoben:
- Abmeldung bis 1 Woche vor Seminarbeginn: kostenfrei
- Abmeldung ab einer Woche vor dem Seminar oder Fernbleiben: 100 % der Gebühr