Inhalt des Seminars:
Was muss eine Revisionsstelle tun, wenn Verdacht auf Bilanzfälschung, Betrug, Veruntreuung oder andere wirtschaftskriminelle Handlungen innerhalb des Managements oder Verwaltungsrats besteht? Dieses Webinar beleuchtet die gesetzlichen Pflichten und Haftungsrisiken der Revisionsstelle, zeigt Praxisfälle und gibt Handlungsempfehlungen für den Umgang mit Verdachtsmomenten.
Themen:
- Gesetzliche Grundlagen: Meldepflichten und Verantwortung der Revisionsstelle.
- Typische Anzeichen für wirtschaftskriminelle Handlungen und deren Erkennung in der Prüfung.
- Abgrenzung zwischen Verdachtsmoment und gesicherter Kenntnis – Wann muss gehandelt werden?
- Zusammenarbeit mit Strafverfolgungsbehörden: Wann und wie eine Meldung erfolgen muss.
- Praktische Fallstudien: Konsequenzen für Unternehmen und Revisionsstellen bei Verdachtsfällen.
- Austausch mit einem Staatsanwalt: Vorgehen der Behörden bei Wirtschaftsdelikten.
Zielsetzung: Ziel des Webinars ist es, die Teilnehmer über ihre Pflichten bei der Erkennung und Meldung wirtschaftskrimineller Handlungen zu informieren und ihnen praxisnahe Lösungsansätze für den Umgang mit Verdachtsmomenten zu vermitteln.
Zielpublikum: Das Webinar richtet sich an Revisionsstellen, Verwaltungsräte, Geschäftsführer, Treuhänder und juristische Berater in Treuhandgesellschaften.
Seminargebühren: CHF 350.- (exkl. MWST)
Anrechenbarkeit: Die vom Schweizerischen Forum für Revisoren und Treuhänder angebotenen Seminare sind für Ihre Weiterbildungsverpflichtung anrechenbar (Halbtagesseminare: TREUHAND|SUISSE ½ Tag / EXPERTsuisse 4h)
Referent: RA lic. iur. Federico Domenghini, Mitglied des Institutes für die Eingeschränkte Revision der TREUHAND|SUISSE, Inhaber der Domenghini & Partners AG, Luzern
Allgemeinen Bedingungen:
Eine Anmeldung muss grundsätzlich elektronisch über unsere Online-Plattform erfolgen und die Gebühr ist integral gemäss Rechnungsstellung zu überweisen. Zugestellte Anmeldungen bleiben ausdrücklich auch dann verbindlich, wenn der/die sich Anmeldende gegebenenfalls vom SFRT keine Rückmeldung erhält (das SFRT haftet nicht für elektronische/postalische Zustellungsmängel). Änderungen der Seminarinhalte, von Programm, Zeit, Dauer, Ort oder Referenten bleiben vorbehalten. Bei ungenügender Teilnehmerzahl kann das Seminar durch das SFRT annulliert werden.
Abmeldung und Kostenfolgen: Grundsätzlich sind Ersatzmeldungen erwünscht. Ansonsten wird bei Abmeldung folgende Gebühr erhoben:
- Abmeldung bis 1 Woche vor Seminarbeginn: kostenfrei
- Abmeldung ab einer Woche vor dem Seminar oder Fernbleiben: 100 % der Gebühr